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Frauen in der Politik: Wählerinnen und Politikerinnen

Frauenemanzipation in der Weimarer Republik Teil 1

Isabel Busch, 27. April 2020

Der erste Beitrag in der Reihe „Frauenemanzipation in der Weimarer Republik“ befasst sich mit Frauen als Wählerinnen und als Politikerinnen seit der Einführung des aktiven und passiven Frauenwahlrechts in Deutschland 1918. Der Beitrag zeigt auf, was das Wahlrecht den Frauen brachte, und wo die frauenpolitischen Defizite lagen.

Der Mythos von den „Kriegsgewinnlerinnen“ und die Einführung des Frauenwahlrechts

Die allgemeine Geschichtsschreibung bezeichnet die Frauen als Gewinnerinnen des Ersten Weltkriegs, da sie die Männer an den Arbeitsplätzen ersetzen mussten, und so der Eindruck entstand, sie seien häufiger als vor dem Krieg berufstätig gewesen. Dieser Tatsache sei es zu verdanken gewesen, dass sie letztlich das Wahlrecht erlangt hätten.

Tatsächlich waren Frauen in den deutschen Städten mit der steigenden Industrialisierung bereits vor 1914 immer häufiger berufstätig. So soll die weibliche Erwerbstätigkeit zwischen 1905 und 1909 um 22% angestiegen sein, während der Anstieg zwischen den Kriegsjahren lediglich 17% betrug (Barbara Beuys, 2014). Dadurch, dass Frauen während des Krieges die Männer an den Arbeitsplätzen, die ihnen vor 1914 vorenthalten waren, ersetzen mussten, waren sie allerdings eher „sichtbar“. Hinzu kam der Umstand, dass sie nun die Familie meist alleine zu ernähren hatten. Frauen organisierten die Versorgung der Familien in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft und traten somit als eigenständige Personen in Kontakt mit den zuständigen Behörden. Da die Gesellschaft die Frauen mit Argusaugen beobachtete, damit sie sich trotz ihrer veränderten Rolle gemäß den wilhelminischen Geschlechteridealen verhielten, kann jedoch von einem gesamtgesellschaftlichen Aufbruch in die Emanzipation keine Rede sein. Viele der Frauen, deren Männer aus dem Krieg zurückkehrten, gaben bereitwillig ihren Beruf wieder an den von der Gesellschaft vorgesehenen Ernährer der Familie ab.

Zweifellos hat der Kampf der Frauenstimmrechtsaktivistinnen, wie Anita Augspurg und Lida Gustava Heymann, einen erheblichen Anteil an der Durchsetzung des Frauenwahlrechts gehabt. Hätten die reaktionären Kräfte nach dem Krieg weiter politisch das Sagen gehabt, hätten die Frauenstimmrechtsaktivistinnen aber mit hoher Wahrscheinlichkeit weiterkämpfen müssen. Die Revolution durch die Arbeiter- und Soldatenräte im November 1918 sowie die Tatsache, dass der Sozialdemokrat Philipp Scheidemann am 9. November 1918 die erste deutsche Republik ausrief, beschleunigten den Prozess. Die SPD hatte bereits in den 1890er Jahren für das allgemeine und gleiche Wahlrecht für beide Geschlechter plädiert, und Frauenrechtlerinnen hatten als sogenannte „Vertrauenspersonen“ (das Parteiverbot für Frauen erlaubte ihnen keine Parteimitgliedschaft) in der SPD die Möglichkeit, für das Frauenstimmrecht innerparteilich einzutreten. Am 12. November 1918 verkündete der Rat der Volksbeauftragten das allgemeine und gleiche Wahlrecht, das auch für Frauen galt.

Die Geburt der deutschen Demokratie war allerdings eine schwere: Extremistische Bewegungen von links und von rechts versuchten, die Republik in ihrem Keim zu ersticken. Reichswehrminister Gustav Noske gewährte den sogenannten Freikorps, von denen später einige in der SA aufgingen, freie Hand bei der Niederschlagung des linken Spartakusaufstands. Die beiden Anführer*innen der Spartakisten, Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht, wurden von der sogenannten Wilmersdorfer Bürgerwehr ermordet. Die genauen Umstände ihrer Tode wurden vor der Öffentlichkeit zunächst geheim gehalten. Der Beginn der Republik war durchsetzt von Mordanschlägen auf Politiker, die Rechtsextremisten zum Opfer fielen. Diese politische Instabilität sollte sich durch die ganze Weimarer Republik ziehen, ebenso wie Phasen der wirtschaftlichen Unbeständigkeit. Beide Faktoren wirkten sich fatal auf die Demokratie aus.

Die ersten Wahlen

Zwischen November 1918 und Januar 1919 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen Frauen das erste Mal ihr aktives Wahlrecht ausüben und sich als Abgeordnete wählen lassen konnten. Am bedeutendsten war die Wahl zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919. Die Parteien nahmen die Gelegenheit wahr und buhlten in ihrem Wahlkampf um die Gunst der Wählerinnen. Jede Partei stellte sich als diejenige dar, welche am meisten die Interessen der Frauen vertrat. Die SPD, die zu diesem Zeitpunkt versprengt war in die gemäßigte MSPD (Mehrheitssozialdemokratische Partei Deutschlands) und in die linksradikalere USPD (Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschland), versprach sich eine große Wählerinnenschaft. Schließlich verstand sich die SPD als die Partei, die das Frauenwahlrecht erst ermöglicht hatte.

Die Wahlbeteiligung unter den Frauen war tatsächlich groß: 82,3% machten von ihrem neuen Wahlrecht Gebrauch. Die SPD profitierte aber nicht besonders davon, denn die Frauen wählten ihrer geschlechtsunabhängigen Überzeugung nach. So wählten bürgerliche Frauen zumeist die bürgerlichen und konfessionellen Parteien, wie die DDP (Deutsche Demokratische Partei, der Vorläufer der FDP) oder die katholische Zentrums-Partei. Kommunistinnen wählten die KPD (Kommunistische Partei Deutschlands), Deutschnationalistinnen die DNVP (Deutschnationale Volkspartei), usw.

Zu den 416 Abgeordneten, die in die Nationalversammlung gewählt wurden, gehörten nur 37 Frauen – von 310 Frauen, die zur Wahl standen. Damit machten Frauen 8,9% der Abgeordneten aus. Bis 1933 veränderte sich diese Zahl nicht signifikant. Die SPD stellte in den Jahren 1919–1933 mit 1.825 Frauen die meisten weiblichen Abgeordneten.

Der 19. Februar 1919 stellte einen Meilenstein in der deutschen Frauengeschichte dar, als Marie Juchacz von der MSPD als erste Frau vor einem deutschen Parlament sprach: „Meine Herren und Damen (…). Es ist das erste Mal, dass eine Frau als Freie und Gleiche im Parlament zum Volke sprechen darf, und ich möchte hier feststellen, ganz objektiv, dass es die Revolution gewesen ist, die auch in Deutschland die alten Vorurteile überwunden hat“. (Juchacz in: Reichstagsprotokolle, 1919) Die Anrede „Meine Herren und Damen“, welche die übliche Anredeformel umkehrte, brachte Juchacz Gelächter ein.

Was nach der Wahl kam

Die weiblichen Abgeordneten der MSPD in der Weimarer Nationalversammlung 1919
Die weiblichen Abgeordneten der MSPD in der Weimarer Nationalversammlung am 1. Juni 1919. (Foto: Historisches Museum Frankfurt/CC BY-SA).

Die weiblichen Abgeordneten hatten sich ihren Platz im Reichstag erobert und sollten bis 1933 auch nicht mehr von dort verschwinden. Die Kabarettistin Claire Waldoff forderte gar 1926 in ihrem satirischen Lied „Raus mit den Männern aus´m Reichstag“, dass die Frauen die Männer ganz verdrängen sollten.

Ab 1928 gereichte diese Geschlechtertrennung in der Politik den Frauen immer mehr zum Nachteil: Da die Wirtschaft einen höheren Stellenwert einnahm, verdrängten die wirtschaftspolitisch orientierten Männer die Frauen von den Listenplätzen. Weibliche Abgeordnete waren allerdings an bestimmte, vermeintlich weibliche politischen Bereiche gebunden (Familie und Wohlfahrt). Immerhin bewirkten sie einige wichtige Sozialreformen; so erreichte die DNVP-Abgeordnete Margarete Behm mit der nach ihr benannten „Lex Behm“, dass Heimarbeiterinnen Versicherungsschutz bekamen.

Die „großen“ Belange, wie Wirtschaft und Außenpolitik, blieben weiterhin „Männersache“. Frauen besetzten in der Weimarer Republik auch nie einen Kabinettsposten. Ab 1928 gereichte diese Geschlechtertrennung in der Politik den Frauen immer mehr zum Nachteil: Da die Wirtschaft einen höheren Stellenwert einnahm, verdrängten die wirtschaftspolitisch orientierten Männer die Frauen von den Listenplätzen. Frauenpolitisch gab es, abgesehen von den Sozialreformen, nur wenige Erfolge. Die Weimarer Verfassung, die u.a. unter Beteiligung von Marie Juchacz entstand, beinhaltete zwar mit dem §109 („Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.“) den Ansatz zu einer gesetzlichen Gleichberechtigung. In der Realität blieb der Paragraf aber durch die Formulierung „grundsätzlich“ ohne Bedeutung. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) war noch das gleiche, das im Jahr 1900 verabschiedet worden war und Frauen enorm benachteiligte. Dies sollte sich erst (in der BRD) ab 1949 mit dem Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes („Männer und Frauen sind gleichberechtigt“) schrittweise ändern. Die weiblichen Abgeordneten schafften es kaum, über Parteigrenzen hinweg mit anderen Frauen für eine gemeinsame Frauenpolitik zusammenzuarbeiten; dafür waren die ideologischen Differenzen häufig zu groß. Innerparteilich arbeiteten Frauenverbindungen daran, sich gegen die Diskriminierung durch ihre männlichen Parteigenossen zu behaupten. Die deutsche Parteilandschaft blieb allerdings männlich dominiert.

Der Bruch 1929

Wie zuvor erwähnt, durchzogen rechts- und linksextremistische Unruhen die junge Republik. Die Kommunist*innen bildeten in den Augen der Regierung dabei das größere Feindbild. Fatalerweise unterschätzten die jeweiligen Regierungen die Gefahren von rechts bzw. instrumentalisierten teilweise die rechten Bewegungen, wie die paramilitärische Schwarze Reichswehr, zu eigenen Zwecken. Kurt Tucholsky merkte 1927 unter dem Pseudonym Theobald Tiger (eines von mehreren, derer er sich bediente) über die mangelnde Demokratiebegeisterung der Deutschen an: „Eine Republike wider Willen. Deutsch ist deutsch. Da helfen keine Pillen. (in: Tucholsky: „Einigkeit und Recht und Freiheit“) Der New Yorker Börsencrash im Oktober 1929 und die darauffolgende Weltwirtschaftskrise brachte der antidemokratischen und antifeministischen NSDAP, die keine einzige weibliche Abgeordnete stellte, stetig mehr Wahlerfolge ein. Damit wurde auch das politische Klima immer rauer. Toni Sender, eine Abgeordnete der SPD (vor der „Wiedervereinigung“ der Partei bei der USPD), berichtete, dass sie in den frühen 1930er Jahren immer mehr verbale und physische Pöbeleien erfuhr. Als Adolf Hitler und die NSDAP am 30. Januar 1933 die Macht ergriffen, entzogen sie den Frauen das passive Wahlrecht. Es dauerte nicht lange bis die NSDAP alle oppositionellen Parteien verboten und die Frauen aus den Parlamenten vertrieben hatten.

Zu den verfolgten Sozialdemokrat*innen und Kommunist*innen gehörte Johanna Loewenherz. Die Feministin und Kommunistin (ehemalige Sozialdemokratin) aus Rheinbrohl aus dem Landkreis Neuwied kam im Frühjahr 1933 in Neuwied in Schutzhaft, gemeinsam mit anderen Parteigenoss*innen. Sie wurde erst aus der Haft entlassen, als sie eine schriftliche Erklärung abgab, in der sie jeglicher weiteren politischen Tätigkeit abschwor. Danach war sie verpflichtet, sich regelmäßig bei der Polizei in Rheinbrohl zu melden, und stand unter Beobachtung. Marie Juchacz, Toni Sender und einige andere Abgeordnete verließen Deutschland und versuchten aus dem Exil heraus,Widerstand gegen die Nazis zu leisten. Andere übten innerhalb Deutschlands Widerstand aus. Wieder andere, wie die SPD-Abgeordnete Antonie „Toni“ Pfülf, nahmen sich das Leben. Nach 1945 stand für viele Frauen fest, dass sie sich nie wieder aus der Politik vertreiben lassen durften. Helene Weber von der CDU, eine der vier „Mütter des Grundgesetzes“, konstatierte: „Der reine Männerstaat ist das Verderben der Völker“ (Weber in: Deutscher Bundestag – 20. und 21. Sitzung).

Und heute?

Im Vergleich zu 1919 sind heute bedeutend mehr Frauen im deutschen Bundestag vertreten: Bei den Bundestagswahlen 2021 betrug der Anteil der gewählten weiblichen Abgeordneten allerdings knapp 35% (255 Frauen). Immerhin sind das 4% mehr als bei der Bundestagswahl 2017. Innerhalb der Parteien gibt es bedeutende Unterschiede in der Verteilung: So waren bei den GRÜNEN und den LINKEN jeweils mehr als die Hälfte der Abgeordneten weiblich (59% bzw. 54%). Bei der CSU und der AfD fiel der Prozentsatz jeweils deutlich geringer aus (22% bzw. 13%). Frauen kamen außerdem eher über die Landeslistenplätze als über Direktmandate in den Bundestag (40,7% gegenüber 26,1%).

Bei den Direktmandaten scheinen die Parteien immer noch überwiegend auf die männlichen Kandidaten zu setzen. Inzwischen gibt es aber Initiativen, die sich für die Förderung von Frauen insbesondere in der Kommunalpolitik einsetzen. Von wirklicher Parität kann also noch nicht gesprochen werden. Den Frauen gelingt es aber besser als ihren Vorgängerinnen, über Parteigrenzen hinweg frauenpolitische Veränderungen durchzusetzen. So gelang es Parlamentarierinnen der SPD, FDP, GRÜNEN und CDU, nach einem langen Kampf und mit Hilfe vieler Frauenorganisationen, dass 1997 die Vergewaltigung in der Ehe als Straftatbestand anerkannt wurde.

Das Schlusswort gebührt Käte Strobel (MdB von 1949–1972), die 1959 bemerkte: „Politik ist eine viel zu ernste Sache, als dass man sie allein den Männern überlassen könnte.“ („Käte Strobel“)

Zum Hören

bpb - Die Sozialdemokratin Marie Juchacz zum Hören

Claire Waldoff: „Raus mit den Männern aus´m Reichstag“

Quellen (Auswahl)

Beuys, Barbara. Die neuen Frauen. Revolution im Kaiserreich: 1900-1914. München: Carl Hanser Verlag, 2014.

Boak, Helen. Women in the Weimar Republic. Manchester, New York: Manchester University Press/ Palgrave Macmillan, 2013.

Juchacz, Marie. Reichstagsprotokolle, 1919/20,1 // 11. Sitzung der Nationalversammlung. 19. Februar 1919.

Tiger, Theobald (Kurt Tucholsky). „Einigkeit und Recht und Freiheit“, in: Die Weltbühne, 15.03.1927, Nr. 11, S. 424.

Weber, Helene (Redebeitrag). Deutscher Bundestag – 20. und 21. Sitzung, Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1949, S. 624f.

„Gewählte Abgeordnete“. Bundeszentrale für politische Bildung, 21.11.2018. https://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/bundestagswahlen/280221/gewaehlte-abgeordnete. Zugriff: 31.12.2019.

„Käte Strobel“. SPD.de. https://www.spd.de/partei/personen/kaete-strobel/. Zugriff: 14.1.2020.

Weiterlesen

Bab, Bettina. „´Wir dürfen uns nicht in unser Schneckenhaus zurückziehen.´ Der Kampf der bürgerlichen Frauen um das Frauenwahlrecht“, in: Bab, Bettina & Marianne Pitzen (Hrsg.). 100 Jahre Frauenpolitischer Aufbruch. Vom Frauenwahlrecht zum Frauenmandat. Von der Gleichberechtigung zur Selbstbestimmung. Bonn: Frauenmuseum, Kunst, Kultur, Forschung e.V., 2019, S. 12-23.

Dr. Schüler, Anja. „Bubikopf und kurze Röcke“. BPB.de. https://www.bpb.de/gesellschaft/gender/frauenbewegung/35265/weimarer-republik. Zugriff: 28.02.2020.

Dr. Wilmers, Annika. „Frauenbewegung im Ersten Weltkrieg“. BPB.de. https://www.bpb.de/gesellschaft/gender/frauenbewegung/35261/erster-weltkrieg. Zugriff: 28.02.2020.

Verfasst von

Isabel Busch, M.A., wissenschaftliche Mitarbeiterin Haus der FrauenGeschichte (HdFG), Bonn

Empfohlene Zitierweise

Isabel Busch (2020): Frauenemanzipation in der Weimarer Republik - Frauenwahlrecht von 1918 bis 1933, in: Haus der FrauenGeschichte (HdFG), Bonn.

                                URL: https://www.hdfg.de/blog/2020/04/frauenemanzipation-in-der-weimarer-republik-teil-1  
                            
                        
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