Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
a. Abstimmung über die vom Vorstand vorgelegten Zielvorstellungen für das nächste Geschäftsjahr; Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes und des Kassenprüfungsberichts; Entlastung des Vorstands;
b. Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands;
c. Wahl einer Kassenprüferin/eines Kassenprüfers und einer Vertreterin/eines Vertreters für die Dauer von zwei Jahren;
d. Beschlussfassung über Änderung der Satzung oder Auflösung des Vereins.